Ab dem 03.04.2022 entfällt die Maskenpflicht in der Praxis.Natürlich steht es Ihnen frei, weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
WeiterlesenJahr: 2022
Corona Regel mit FFP2-Maskenpflicht bleibt bis zum 02.04.2022
Die FFP2 – Maskenpflicht bleibt bis zum 02.04.2022
WeiterlesenCoronaverordnung ab 24.02.2022 ohne 3G Nachweis bei körpernahen Dienstleistungen
die ab morgen in Kraft tretende Corona Verordnung schaft die 3G-Regel ab. Auszug aus der Vorankündigung:…Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die […]
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