22.03.2020
Nachdem die Bundes- bzw. Landesregierungen einen bundesweit geltenden Maßnahmenplan getroffen hat:
Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen
– Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren
– Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50
– Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
– Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
– Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel
– Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
– In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
– Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Quelle: Tagesschau.de
Was sind medizinisch notwendige Behandlungen?
Zum Beispiel:
- Schmerzen
- ärztl. verordnete Behandlungen
- eingewachsene Nägel, die sich ohne Behandlung entzünden könnten