Die Praxis bleibt geöffnet für: Behandlungen, die ärztl. veranlasst und unaufschiebbar sind

Das Land Niedersachsen hat am 07.04.2020 eine neue
*Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie* verabschiedet.

Dort steht in § 3 Abs. 4.
der Besuch bei Angehörigen medizinischer Fachberufe, …, soweit die Behandlung ärztlich veranlasst und unaufschiebbar ist.

Die Verordnung können Sie hier *LINK* herunterladen.

Das heißt, das meine Praxis nur noch für die oben genannten Patienten geöffnet ist!