Die Praxis bleibt für med. notwendige Behandlungen geöffnet!

22.03.2020

Nachdem die Bundes- bzw. Landesregierungen einen bundesweit geltenden Maßnahmenplan getroffen hat:

Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen

– Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren

– Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50

– Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

– Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich

– Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel

– Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet

– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste

– In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

– Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Quelle: Tagesschau.de

Was sind medizinisch notwendige Behandlungen?

Zum Beispiel:

  • Schmerzen
  • ärztl. verordnete Behandlungen
  • eingewachsene Nägel, die sich ohne Behandlung entzünden könnten