Die am 23.04.2021 verabschiedete bundeseinheitliche Notbremse sieht eine Testpflicht ( tagesaktuellen negativen Corona-Test) ausschließlich für Kunden von z.B. Friseurbetrieben oder der Fußpflege vor. Patienten der reinen Podologiepraxen sind von der Testpflicht nicht betroffen. Es gelten weiterhin die bisher bestehenden Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz.
Inzidenzwert <100
- Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske
- KEIN aktueller Coronatest notwendig!
Inzidenzwert >100
- Tragen einer FFP2 Maske oder vergleichbar
- KEIN aktueller Coronatest notwendig!