Aktuelle Coronaregeln Stand 22.04.2021

Die am 23.04.2021 verabschiedete bundeseinheitliche Notbremse sieht eine Testpflicht ( tagesaktuellen negativen Corona-Test) ausschließlich für Kunden von z.B. Friseurbetrieben oder der Fußpflege vor.  Patienten der reinen Podologiepraxen sind von der Testpflicht nicht betroffen. Es gelten weiterhin die bisher bestehenden Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz.

Inzidenzwert <100

  • Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske
  • KEIN aktueller Coronatest notwendig!

Inzidenzwert >100

  • Tragen einer FFP2 Maske oder vergleichbar
  • KEIN aktueller Coronatest notwendig!