Erleichterungen bei 2Gplus – Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung ab Samstag den 04.12.2021 von Testpflicht
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Mit Warnstufe 2:
Es gilt die 2G+ Regel, siehe §8 a (4) Corona-Verordnung.
- Ausgenommen von der Beschränkung sind Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen haben:
Ab dem morgigen Samstag, den 04.12.2021, werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.