30.11.2021: Corona-Update-WARNSTUFE 2: Ab Mittwoch den 01.12.2021 Warnstufe 2
D.h.: 2G+ Regel (Geimpft, Genesen + aktueller Test sowie FFP2 oder vergleichbare Maskenpflicht), ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen. Näheres unter Corona Regeln.
Mit Warnstufe 2:
Es gilt die 2G+ Regel, siehe §8 a (4) Corona-Verordnung.
Zum Betreten der Praxis wird ein:
- Impfnachweis oder Genesennachweis sowie zusätzlich
- aktueller PCR-Test, der nicht älter als 48h ist oder einen PoC-Antigentest der nicht älter als 24h ist. Für beides muss eine gültige Bescheinigung vorliegen, siehe §7 Corona-Verordnung.
Testzentren finden Sie auf der Homepage der Stadt Göttingen: Testzentren Göttingen - Tragen einer FFP2, KN95, vergleichbaren oder besseren, Maske.
- Ausgenommen von der Beschränkung für körpernahe Dienstleistungen sind medizinisch notwendige Behandlungen*.
*Medizinisch notwendig im Sinne dieser Regelung sind körpernahe Dienstleistungen, wenn diese auf einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung beruhen oder die Notwendigkeit durch ein entsprechendes ärztliches Attest belegt wird.