Ab dem 01.10.2020 gilt eine neue Heilmittelverordnung 13:
Der Start wurde aber auf den 01. Januar 2021 verschoben, da nicht alle Softwarehäuser die neuen Vorgaben rechtzeitig umsetzen und bereitstellen können.
Vordruckerläuterungen zu Muster 13 zum 01.10.2020
finden Sie unten als Download (*.pdf)