Ab dem 01.10.2020 gilt eine neue Heilmittelverordnung 13:
Der Start wurde aber auf den 01. Januar 2021 verschoben, da nicht alle Softwarehäuser die neuen Vorgaben rechtzeitig umsetzen und bereitstellen können.
![Neue Heilmittelverordenung 13](https://med-fusspfleger.de/wp-content/uploads/2020/09/HMV13ab01102020.jpg)
Vordruckerläuterungen zu Muster 13 zum 01.10.2020
finden Sie unten als Download (*.pdf)